Langlaufloipe auf Kosten von Natur und Landschaft
13. November 2023
Die Schwägalp untersteht mehrfachem nationalem Schutz: Sie ist Moorlandschaft und Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung, Eidgenössisches Jagdbanngebiet und sie umfasst etliche Hoch- und Flachmoore von nationaler Bedeutung. Dementsprechend ist sie ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen und bietet diesen Rückzugsmöglichkeiten und störungsfreie Räume. Insbesondere im Winter sind Wildtiere darauf angewiesen, dass sie ungestört sind. Futter ist kaum verfügbar und ihr Stoffwechsel läuft auf Sparflamme. Werden Wildtiere durch Schneeschuhwanderer, Skifahrerinnen oder Langläufer gestört, müssen sie flüchten. Dabei verbrauchen sie Fettreserven und die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Winter überleben und gesund bleiben, verringert sich. In solch sensiblen und hoch geschützten Gebieten wie der Schwägalp, die ohnehin schon touristisch stark genutzt sind, ist es deshalb wichtig, dass die touristische Nutzung nicht weiter intensiviert wird.
In Anbetracht der vorliegenden Schutzinteressen von Natur und Landschaft erstaunt das kürzlich öffentlich aufgelegte Baugesuch des Vereins Rickenloipe. Inmitten des Schutzgebiets Schwägalp soll eine neue Langlaufloipe erstellt werden; wohlgemerkt nicht auf bestehenden, sondern auf neuen Wegen und in bisher unerschlossenen Gebieten. Dadurch würden unsere Wildtiere noch stärker gestört und unsere Landschaft noch mehr beeinträchtigt.
Der Druck auf unsere Natur nimmt immer mehr zu. Das Schweizer Volk hat daher einer Gesetzgebung zugestimmt, die einen minimalen Schutz unserer Natur vorsieht. In Jagdbanngebieten, Moorlandschaften und Mooren hat der Schutz Priorität. Touristische Nutzungen sind in diesen Gebieten teilweise schon gegeben. Eine Intensivierung diese Gebiete zulasten der Natur möchte das Schweizer Stimmvolk jedoch nicht. Eine touristische Intensivierung muss anderswo erfolgen, wo kein Schutzstatus besteht, und wo die Natur nicht oder nur wenig geschädigt wird. Die Neuanlage einer Langlaufloipe ist im Gebiet der Schwägalp nicht bewilligungsfähig. Und dies nicht, weil die Umweltverbände dies nicht möchten, sondern weil es die Schweizer Gesetzgebung nicht erlaubt. Störend ist auch, dass die Bewilligungsbehörden die Projektanden offenbar nicht bereits vor einer Auflage darauf hingewiesen haben, dass das Projekt nicht mit der Schweizer Gesetzgebung vereinbar ist. So bleibt nichts anderes als Gebrauch vom Verbandsbeschwerderecht zu machen.
Der Mensch ist heute überall und stellt seine Ansprüche oft über alle Anderen. Pro Natura und der WWF setzen sich für den Schutz deren ein, die nicht sprechen und sich nicht wehren können; auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
13.11.2023 / Pro Natura St.Gallen-Appenzell und WWF Appenzell
Die vollständige Medienmitteilung als PDF gibt es unter diesem Link.